Bitte beachten Sie, dass der Beruf des Restaurators nicht geschützt ist!

Eine unsachgemäße Bearbeitung Ihrer Objekte kann zu großen Schäden sowie Kosten führen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Objekte sich in guten Händen befinden, sollten Sie bei der Suche nach einem Restaurator darauf achten, dass dieser nicht nur jahrelange Erfahrung sondern möglichst auch eine Zusammenarbeit mit Museen oder der Denkmalpflege und/oder eine Diplom (bzw. Bachelor/Master) nachweisen kann.

Weitere Informationen zum Berufsschutz oder eine Liste qualifizierter Restauratoren finden Sie im Internet auf den Seiten des Verbands der Restauratoren (VDR) e. V.: www.restauratoren.de.

Um Kunst- und Kulturgut wirksam schützen zu können, fordert der VDR, dass nur qualifizierte Restauratoren am Kulturgut tätig werden dürfen. Er hält die Wahrung der fachlichen Standards für unverzichtbar und fordert Maßnahmen des Berufsschutzes in Deutschland ein. Dabei geht es nicht um die Etablierung von Privilegien für die Zunft der Restauratoren, sondern um die Sicherung von Qualität und den Erhalt unschätzbarer materieller und ideeller Werte. Ein erster Erfolg dieser Verbandspolitik ist das Ende 1999 in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Restauratorengesetz. Hier ist geregelt, dass sich nur diejenigen Restaurator nennen dürfen, die ihre Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen haben.