Für die Berufsgruppe gilt in den Ländern gegenwärtig noch immer die völlig veraltete Entgeltordnung aus dem BAT von 1968. Der Beruf hingegen hat sich in den 53 Jahren grundlegend geändert. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Studium der Konservierung und Restaurierung als Berufszugang etabliert, um den gewachsenen Anforderungen und dem breiteren Tätigkeitsfeld gerecht zu werden.
„Anders als nach dem Zweiten Weltkrieg sind Restauratorinnen und Restauratoren heute keine Autodidakten oder Quereinsteiger mehr. Der Beruf ist eine selbstständige angewandte Wissenschaft. Und das muss angemessen entlohnt werden“, meint Susanne Danter, Vizepräsidentin im Verband der Restauratoren (VDR). Als Restauratorin entwickelt sie nicht nur Konservierungs- und Restaurierungskonzepte und setzt diese um. Auch wissenschaftlich basierte Untersuchungen und Dokumentationen, die fachliche Beratung von Eigentümern sowie die Planung, Steuerung und Überwachung von komplexen Projekten gehören zu den Tätigkeiten, die sie und ihre Kolleg:innen landauf und landab meistern.
Ihr Verband, der VDR, setzt sich seit vielen Jahren für eine faire Bezahlung der Restaurator:innen im öffentlichen Dienst ein. Bei den Kommunen und dem Bund konnte bereits 2014 und 2017 eine grundlegende Erneuerung der Entgeltordnungen erreicht werden. Bei den Ländern wäre dies ebenfalls erforderlich, um eine realistische Eingruppierung entsprechend den tatsächlichen Qualifikationen und Leistungen zu ermöglichen. Bisher nämlich wird eine Hochschulausbildung im Bereich Konservierung und Restaurierung in den gültigen Fassungen der Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst der Länder und des Landes (TV-L und TV-H) nicht berücksichtigt. Zudem führt die Anwendung der uralten Entgeltordnung zu einer Ungleichbehandlung von Restaurator:innen in Deutschland: In den Ländern verdienen sie bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit deutlich schlechter als ihre Kolleg:innen beim Bund oder in den Kommunen. Die Länder werden als Arbeitgeber immer uninteressanter.
Damit nicht genug. „Insgesamt ist diese Überarbeitung in unseren Augen längst überfällig, um den Beruf weiter attraktiv zu halten und den dringend benötigten Nachwuchs zu sichern“, betont Susanne Danter. „Als Berufsverband stellen wir gemeinsam mit den ausbildenden Hochschulen einen besorgniserregenden Rückgang der Studierendenzahlen in der Restaurierung fest. Ein Grund dafür ist, dass die Eingruppierung im öffentlichen Dienst dem langjährigen Studium und dem entsprechenden Abschluss nicht Rechnung trägt.“
Eine Arbeitsgruppe aus VDR und ver.di-Mitgliedern hat in den letzten Monaten das Thema in die Öffentlichkeit gebracht und auf den Missstand aufmerksam gemacht. Mit Erfolg: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Hessen hat in den am 1. September 2021 veröffentlichten Forderungen die Erneuerung der Entgeltordnung für die Beschäftigten in der Konservierung und Restaurierung explizit aufführt. Nun hoffen alle Restauratoren, dass ihre Forderungen endlich berücksichtigt werden. Denn letztlich geht es um nichts Geringeres als die Nachwuchssicherung für den als Staatsziel definierten Erhalt von Kunst und Kulturgut. /VDR/